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Fördermittel

zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen und Vorhaben zur energetischen Verbesserung und Sanierung von Wohngebäuden und Optimierung der Energiebilanz

 

Zu nennen sind hier in erster Linie Fördermittel von staatlicher Seite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundeswirtschaftsministerium (Bmwi) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Kreditanstalt für Wiederaufbau

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Investitionszuschüsse, zinsgünstige Kredite und auch Kombinationen aus Kredit und Zuschuss für energetische Maßnahmen (auch für Einzelmaßnahmen wie z. B. Fenster oder Heizung oder Dämmung der oberen Geschossdecke usw.) und Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen (das Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist absolut altersunabhängig!).
- Zuschuss: 50% der Kosten einer sanierungsbegleitenden Beratung.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

- Investitionszuschüsse durch Marktanreizprogramme und für die Nutzung erneuerbarer Energien.
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Zuschuss (50%) für eine Energieberatung nach genau definierten Kriterien.

Aber auch verschiedene Wirtschaftsverbände bieten Boni, wie zum Beispiel das „Institut für Wärme und Öltechnik“ bei Installation eines neuen Öl-Brennwertkessels.


Da sich diese Förderprogramme in einem ständigen Wandel befinden, informiere ich Sie gerne und genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten über die tagesaktuellen Förderkonditionen.

 

 

AS-Gebäudeberatung Langstraße 25 55422 Bacharach Tel. 06743/965594 Fax 06743/965593 info@jetzt-beraten-lassen.de