Meine Unabhängigkeit
ist IHR VORTEIL!
   
Startseite
Über mich
Leistungen / Preise
Energieausweise
Energieberatungen
Gebläsetür-Messungen
Thermographie
Um-/Neubau-/
Sanierungsberatung
Das Problem Schimmel
Fördermittel
Links
   

 

 

Der Energieausweis…

 

… ist Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden - so hat es der Gesetzgeber im § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben!
Er kann sowohl auf Grundlage des bisherigen Verbrauches als auch des berechneten Bedarfes ausgestellt werden.

Ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis für Ihr Gebäude nötig ist, ist abhängig von Baujahr, energetischem Standard und der Anzahl der Wohneinheiten. Die genaue Regelung wird in §17 der EnEV aufgezeigt.

Die Gründe zur Einführung dieses Ausweises liegen wohl zum einen in den ständig steigenden Energiekosten, welche die Mietnebenkosten zu einer immer größeren finanziellen Belastung werden lassen und zum anderen in dem Ziel den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren.

Selbstverständlich sollen wir Verbraucher durch dieses Instrument zum Vergleichen unterschiedlicher Objekte bezüglich ihres Energieverbrauches auch ein wenig sensibilisiert werden. Eventuelle Investitionen zur Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz sollen nebenbei aber auch die Wirtschaft stärken.

Hier die wichtigsten Fakten zu den zwei Ausweisarten:

Der Bedarfsausweis gibt den nach eindeutigen Regeln (DIN-Normen) berechneten Energiebedarf des Gebäudes an. Das Nutzerverhalten fließt in diese Berechnungen nicht ein. Eine Vergleichbarkeit des Gebäudes mit anderen Objekten mit Bedarfsausweis ist somit gewährleistet.

Der Verbrauchsausweis gibt den über mindestens drei Jahre gemittelten, tatsächlichen Energieverbrauch wieder. Der Verbrauch ist natürlich abhängig vom Nutzerverhalten. Wie warm der Nutzer seine Wohnung oder vielleicht nur einige Zimmer geheizt hat, wird in diesem Ausweis nicht berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden steht somit zumindest in Frage.

Ein Muster des Energieausweises für Wohngebäude finden Sie in der Anlage 6 der Energieeinsparverordnung.

 

 

AS-Gebäudeberatung Langstraße 25 55422 Bacharach Tel. 06743/965594 Fax 06743/965593 info@jetzt-beraten-lassen.de